Zu den Aufgaben des Planungsverbandes gehören:
- Erstellung und Fortschreibung des Regionalplans
- Mitwirkung bei der Aufstellung staatlicher Planungsziele, insbesondere bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms sowie bei der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden
- Bündelung und politische Vertretung der regionalen Interessen
- Mitwirkung bei der Bauleitplanung
- Mitwirkung bei der raumordnerischen Prüfung und Abstimmung von Einzelvorhaben im Rahmen von Raumordnungsverfahren